Oftmals werden Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit diversen Aussagen beworben. So sollen die betreffenden Produkte das Immunsystem stärken, Entzündungen hemmen oder präventiv gegen diverse Krankheiten wirken. Die Health-Claims-Verordnung gibt hier klare Richtlinien für Unternehmen vor, wie Lebensmittel beworben werden dürfen.
Die Health-Claims-Verordnung
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) trat am 1. Juli 2007 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Als Lebens- und Nahrungsergänzungsmittelvertrieb unterliegen wir unter anderem auch dieser Verordnung.
Der Zweck der Health-Claims-Verordnung liegt insbesondere darin, die Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben zu regeln. So sind nach der Verordnung prinzipiell nur die Aussagen zulässig, wenn die Angaben von der Europäischen Union wissenschaftlich anerkannt wurden. Zur Prüfung dieser Aussagen und wissenschaftlichen Studien ist die EFSA (European Food Safety Authority) zuständig.
Beispiele für zulässige Angaben sind:
- Vitamin D trägt zur Aufrechterhaltung einer normalen Muskelfunktion bei.
- Calcium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
- Folsäure trägt zur normalen Blutbildung bei.
Auf den Beyond Nutrition Produkten sind diese Angaben klar aufgelistet und sollen dem Kunden so helfen, die beste Wahl beim Kauf zu treffen.
Für Lebensmittel darf nur mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben geworben werden, die ausdrücklich genehmigt wurden. Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" wird definiert als jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen senkt.
Die gesundheitsbezogene Angabe muss außerdem auf den Inhaltsstoff bezogen werden, für den sie zugelassen wurde, und nicht auf das Lebensmittel insgesamt. Sie darf nicht falsch oder irreführend sein und muss vom aufmerksamen, durchschnittlichen Verbraucher verstanden werden.
What are the advantages?
Die Verordnung bietet einen klaren Rahmen, in dem Produkte beworben werden dürfen. Dies soll vor allem die Kunden vor falschen Versprechungen und schwarzer Schafferei unter den Lebensmittelherstellern und Marketingfirmen schützen.
What are the disadvantages?
Sicher gibt diese Verordnung dem Verbraucher eine gewisse Sicherheit und schränkt Missbrauch stark ein. Neue wissenschaftliche Studien und Belege in Bezug auf die gesundheitsfördernden Eigenschaften von vor allem Pflanzenstoffen sind bis heute noch nicht anerkannt worden.
Bekannte Beispiele sind Curcumin und andere sekundäre Pflanzenstoffe, für die heute Hunderte von Studien die positiven Eigenschaften klar belegen.
Mehr Infos zur Health Claims Verordnung findet man unter: http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims/register/public/?event=register.home